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Pydna Im Hunsrück: von Atomraketen zur Nature One
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← Mobilisierung durch Information  ·  Magisterarbeit  ·  Matthias Kagerbauer, 2008

2 Die Friedensbewegung in der Bundesrepublik Deutschland

2.1 Die Friedensbewegung als (neue) soziale Bewegung

Der Begriff „Friedensbewegung“ impliziert, dass es sich bei dem Protest gegen die Stationierung der amerikanischen Mittelstreckenrakten in der Bundesrepublik nicht um spontane Aktionen einzelner gesellschaftlicher Gruppen handelte, sondern um eine soziale Bewegung. Mit ihrer Namensgebung setzte sich die Friedensbewegung in den Kontext anderer sozialer Bewegungen wie beispielsweise der Ökologiebewegung und der (neuen) Frauenbewegung, die in Abgrenzung zu früheren Bewegungen wie der Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts vielfach als „neue soziale Bewegungen“ bezeichnet wurden.32 Gemeinsam war diesen Strömungen die Ansicht, dass die traditionelle Politik bei der Lösung drängender politischer und sozialer Probleme zunehmend an ihre Grenzen stieß. Als Antwort darauf sowie als Abwehrreaktion auf die als bedrohlich wahrgenommenen Folgen der Modernisierung und die Diskrepanz zwischen Fortschrittsversprechungen und politischer Wirklichkeit versuchten die Bewegungen von außen Einfluss auf das parlamentarische System zu nehmen.33

Unabhängig von der Unterscheidung zwischen „alten“ und „neuen“ sozialen Bewegungen weisen doch beide auch übereinstimmende Merkmale auf. Eine in der Forschung anerkannte und ausführliche Definition der sozialen Bewegungen bieten Brand, Büsser und Rucht.34 Sie arbeiten in ihrer Gesamtdarstellung der „neuen sozialen Bewegungen“ in der Bundesrepublik ab den 1950er Jahren sieben Kriterien für soziale Bewegungen heraus:35

  1. Soziale Bewegungen haben zum Ziel, „soziale und politische Verhältnisse, die von größeren gesellschaftlichen Gruppen als krisenhafte Belastung, als unzumutbar und ungerecht erfahren werden,“ zu ändern.
  2. Sie „besitzen ein Minimum an organisatorischer Struktur, die ihnen Bestand verleiht, und eine bestimmte Führungsstruktur, die ihnen strategisches Handeln ermöglicht.“ Damit unterscheiden sie sich von stärker institutionalisierten Verbänden und Parteien sowie von sporadisch aufkommendem Protest. Dafür hat das gemeinschaftliche Handeln in sozialen Bewegungen einen höheren Stellenwert.
  3. Sie werden von „bestimmten sozialstrukturell identifizierbaren Gruppen“ getragen
  4. Solange der institutionelle Weg versperrt ist, versuchen soziale Bewegungen, ihre Ziele durch direkte Aktionen umzusetzen. Gewöhnlich laufen institutionelle und außerinstitutionelle Aktionsformen parallel.
  5. Soziale Bewegungen müssen „in ‚Bewegung’ bleiben“. Dies ergibt sich aus dem niedrigen Institutionalisierungsgrad und der „immanenten Entwicklungslogik sozialer Bewegungen“, die, solange der Erfolg ausbleibt, eine immer höhere Mobilisierung der Bevölkerung und eine weitere Eskalation des Konflikts erfordert.
  6. „Soziale Bewegungen haben einen Anfang und ein Ende.“ Eine soziale Bewegung ergibt sich aus der „Herausbildung einer gemeinsamen Deutung der Problemlage und durch gemeinsame Zielvorstellungen“ sowie durch eine gemeinsame Identität. Das Ende einer sozialen Bewegung kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen: Sie erreicht ihr Ziel, sie zerfällt aufgrund von Misserfolgen, das Anliegen wird „institutionalisiert und damit gesellschaftlich anerkannt“, die Bewegung wird zu einer „formalen Organisation“, das Thema verliert an öffentlicher Aufmerksamkeit und damit seine Mobilisierungsfähigkeit, die Bewegung wird durch „staatliche Repression zerschlagen“.
  7. Soziale Bewegungen sind zumeist in einen „umfassenderen Protestzyklus eingebunden“. Den Höhepunkt des Zyklus bildet eine breite Massenmobilisierung.

Diese Kriterien werden im weiteren Verlauf des zweiten Kapitels aufgegriffen und auf die Friedensbewegung angewandt.

2.2 Der NATO-Doppelbeschluss von Dezember 1979 als Auslöser für die Friedensbewegung

Das auslösende Ereignis für die Friedensbewegung der 1980er Jahre, die „krisenhafte Belastung“, welche die Bewegung ändern wollte, bildete der sogenannte NATO-Doppelbeschluss vom 12. Dezember 1979. Als Reaktion auf die sowjetische Aufrüstung mit atomaren Mittelstreckenraketen des Typs SS-20 fassten die Außen- und Verteidigungsminister der NATO-Länder auf einer Sondersitzung in Brüssel den Beschluss, der wie kaum ein anderes sicherheitspolitisches Thema die Gemüter in der Bundesrepublik Deutschland erhitzen sollte. Das offiziell „Kommuniqué der Sondersitzung der Außen- und Verteidigungsminister der NATO vom 12. Dezember 1979 in Brüssel“ betitelte Dokument bestand – wie der Begriff „Doppelbeschluss“ impliziert – im Wesentlichen aus zwei Teilen: Zum einen wurde die Modernisierung der nuklearen Mittelstreckensysteme großer Reichweite, englisch „Long-range Theatre Nuclear Forces“ (LRTNF), der NATO festgelegt, zum anderen eine Empfehlung ausgesprochen, dass die USA und die Sowjetunion sobald wie möglich Verhandlungen über eine beiderseitige Begrenzung ihrer nuklearen Mittelstreckensysteme aufnehmen sollten.36

Dem Doppelbeschluss war eine Rede des damaligen deutschen Bundeskanzlers Helmut Schmidt (SPD) am 28. Oktober 1977 im Londoner Institut für strategische Studien (IISS) vorausgegangen, in der er im Hinblick auf die laufenden Rüstungskontrollverhandlungen zwischen den USA und der UdSSR in Genf auf die Mittelstreckenraketen als „Grauzonenpotential“ hinwies. In die bis ins Jahr 1977 geltenden Rüstungskontrollbestimmungen der SALT I-Gespräche und in die daran anknüpfenden SALT II-Folgeverhandlungen wurden Mittelstreckenwaffen, die im Ernstfall Europa und besonders die Bundesrepublik hätten bedrohen können, nicht einbezogen. Da die Sowjetunion Mitte der 1970er Jahre begonnen hatte, ihre auf Westeuropa gerichteten Mittelstreckenraketen durch modernere des Typs SS-20 zu ersetzen, sah Helmut Schmidt das strategische Gleichgewicht in diesem Bereich gefährdet. Mit seiner Rede schob er einen Entscheidungsprozess innerhalb der NATO an, der im Doppelbeschluss mündete.37

Die öffentliche Diskussion entzündete sich vor allem am ersten Teil des Doppelbeschlusses, der im offiziellen Sprachgebrauch „Nachrüstung“ genannt wurde. Der Nachrüstungsteil des NATO-Doppelbeschlusses sah die Stationierung von 108 amerikanischen Pershing II-Raketen, welche die amerikanischen Pershing I A ersetzen sollten, und von 464 bodengestützten Marschflugkörpern, englisch „Ground-launched Cruise Missiles“ (GLCM), die sämtlich mit je einem Gefechtskopf ausgestattet waren, ab Ende 1983 in ausgewählten europäischen Ländern vor. Gleichzeitig sollten 1.000 ältere nukleare Gefechtsköpfe aus Europa abgezogen werden.38 In Deutschland sollten alle 108 Pershing II-Raketen stationiert werden, je 36 in den baden-württembergischen Orten Mutlangen, Neu-Ulm und Waldheide. Hinzu kamen 96 Marschflugkörper; als Stationierungsgebiet wurde der Hunsrück in Rheinland-Pfalz ausgewählt.39

Der NATO-Doppelbeschluss wurde in einer Zeit gefasst, die geprägt war von einem abrupten Wechsel der Entspannungspolitik hin zu einer Politik des Kalten Krieges, dokumentiert im sowjetischen Einmarsch in Afghanistan im Dezember 1979 und in der Nichtbefassung des amerikanischen Senats mit SALT II zum Jahreswechsel 1979/1980.40 In diesem Klima entfaltete der Doppelbeschluss eine katalytische Wirkung für die Entwicklung der Friedensbewegung; er bildete „den eigentlichen Anlaß und Bezugspunkt der Friedensbewegung in der Bundesrepublik“41. Die Nachrüstung mit den als „Ersteinsatzwaffen“ angesehenen Pershing II und Marschflugkörpern wurde von vielen Menschen in der Bundesrepublik als „unzumutbare Selbstbedrohung“ empfunden.42 Zum einen fürchtete man, zum Ziel eines russischen Angriffs zu werden, mit dem die UdSSR die Bedrohung durch die neuen Waffensysteme ausschalten wolle.43 Zum anderen wuchs im Kontext mit der inneramerikanischen Diskussion seit Mitte der 1970er Jahre darüber, ob ein Atomkrieg militärisch „führbar“ sei, die Angst, dass die USA aufgrund der neuen Mittelstreckenwaffen einen auf Europa begrenzten Atomkrieg in Betracht ziehen könnten.44 Eine zusätzliche Mobilisierung bewirkte der Doppelbeschluss durch die ambivalente Kombination aus Rüstungs- und Abrüstungselementen, die in Zusammenhang mit dem Faktor Zeit (Beginn der Nachrüstung knapp vier Jahre nach dem Doppelbeschluss) geradezu den Versuch einer Einflussnahme heraufbeschwor.45

Da in den Verhandlungen über eine beiderseitige Begrenzung ihrer Mittelstreckensysteme, die die USA und die UdSSR im November 1981 in Genf aufgenommen hatten, keine Lösung erzielt werden konnte, wurde der Zeitplan für die Nachrüstung – wie im Doppelbeschluss festgelegt – eingehalten.46 Der Bundestag stimmte am 22. November 1983 nach zweitägiger Debatte über den NATO-Doppelbeschluss ab. Mit den Stimmen der parlamentarischen Mehrheit, der Koalition von CDU/CSU und FDP, wurde die Stationierung von Pershing II-Raketen und Marschflugkörpern beschlossen.47

2.3 Die Struktur der Friedensbewegung

Soziale Bewegungen zeichnen sich nach Brand, Büsser und Rucht durch ein Mindestmaß an organisatorischer Struktur und durch eine bestimmte Führungsstruktur aus. In der Friedensbewegung wurden diese durch drei Gremien gebildet: die Aktionskonferenzen, den Koordinationsausschuss und die Geschäftsführung.48 Diesen Gremien wurde in der Forschung unter Verweis auf die lockere Organisationsstruktur der Friedensbewegung lange nicht die nötige Bedeutung beigemessen.49 Thomas Leif untersuchte 1985 erstmals die Entscheidungsstrukturen der Friedensbewegung und bescheinigte ihr dabei eine professionelle Arbeitsweise in ihrer Verknüpfung „der informell organisierten Basis und der zentral strukturierten Gremienarbeit auf Bundesebene“50.

Zu den Aktionskonferenzen, die in unregelmäßigen Abständen (allein viermal im Jahr 1982, nur einmal im Jahr 1983) stattfanden, entsandten Vertreter der etwa 4.000 bundesweiten Friedensinitiativen, Gruppen, Organisationen, Verbänden und Parteien ihre Vertreter. Häufig waren noch regionale Aktionskonferenzen zwischengeschaltet, die wiederum Vertreter zu den bundesweiten Aktionskonferenzen entsandten.51 Diese fanden zunächst in Bonn und Bad Godesberg, später zumeist in Köln statt. Die Aktionskonferenzen waren das „Legitimationsorgan für die zukünftige Arbeit der Friedensbewegung“;52 dort wurde das weitere Vorgehen der Bewegung diskutiert und abgestimmt. Problem der Aktionskonferenzen, an denen zwischen 300 und 1.200 Menschen teilnahmen, war, dass sie nicht in jedem Fall die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse an der Basis, d.h. in den mehreren tausend Friedensinitiativen in der Bundesrepublik, widerspiegelten. Das kommunistische KOFAZ-Spektrum war im Verhältnis zu den Grünen bei den Aktionskonferenzen überproportional stark vertreten, was in keiner Weise den Kräfteverhältnissen an der Basis entsprach. Allerdings wurde dieses Ungleichgewicht in der Regel durch andere Gruppen aufgefangen.53

Der Koordinationsausschuss (KA) in Bonn bildete das „Nervenzentrum“54 der bundesdeutschen Friedensbewegung. Er ging aus der „Bonner Frühstücksrunde“, die sich zur Vorbereitung der ersten Großdemonstration im Oktober 1981 gebildet hatte, hervor.55 Der Koordinationsausschuss steuerte als zentrales Entscheidungsgremium den Kurs der Friedensbewegung; so wurden bis 1985 alle wichtigen Aktionsvorschläge und Aufrufe des Koordinationsausschusses von den Aktionskonferenzen bestätigt.56 In seiner Zusammensetzung repräsentierte der KA, dem 30 Personen aus verschiedenen Parteien, Jugendverbänden, christlichen Gruppen, antifaschistischen Gruppen, Frauen-, Ökologie-, Dritte-Welt- und Friedensgruppen als Mitglieder angehörten, die Heterogenität der gesamten Friedensbewegung.57 Die teils großen programmatischen Unterschiede der Mitgliedsorganisationen führten zu heftigen Diskussionen und Krisen innerhalb des Koordinationsausschusses, besonders nachdem die Verhinderung der Nachrüstung als Ziel, auf das sich alle beteiligten Gruppen einigen konnten, gescheitert war. Im Dezember 1984 wurde daher eine Umorganisation des Koordinationsausschusses beschlossen, wodurch der Schwerpunkt der KA-Arbeit von der Aktionsvorbereitung hin zur Beratung über friedenspolitische Fragen verlagert werden sollte.58 Die Strukturveränderungen wurden von den meisten Mitgliedern nur widerwillig angenommen, verhinderten aber eine Auflösung des Koordinationsausschusses im Untersuchungszeitraum der vorliegenden Arbeit.59

Als der Koordinationsausschuss am 20. Mai 1983 seine Aufgaben strukturierte, wurde die Einsetzung einer Geschäftsführung beschlossen. Deren Aufgabe bestand in der Umsetzung der Beschlüsse des KA, der Vorbereitung der KA-Sitzungen sowie in der Koordinierung der auf den Aktionskonferenzen gebildeten Arbeitsgruppen und der Öffentlichkeitsarbeit. Vertreter aus sechs Gruppen bildeten die Geschäftsführung: Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste (ASF), Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), Bundeskongress entwicklungspolitischer Aktionsgruppen (BUKO), Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK), Frauen für den Frieden und Vereinigte Deutsche Studentenschaft (VDS).60 Aufgrund ihres massiven Einflusses innerhalb der Friedensbewegung und ihrer großen Präsenz in den Medien geriet die Geschäftsführung bei den „einfachen“ Mitgliedern des KA schnell in die Kritik, was schließlich zur Auflösung der Geschäftsführung am 13./14. Dezember 1983 führte.61 Dennoch hatte die Friedensbewegung mit der Einführung der Geschäftsführung einen großen Schritt zur Professionalisierung und den KA zu einem politischen Faktor in der bundesdeutschen Öffentlichkeit gemacht.62 Daher wurde acht Monate später erneut eine Geschäftsführung installiert, die wiederum verschiedene Nachfolger hatte. Allerdings hatten die Nachfolge-Geschäftsführungen wesentlich weniger Kompetenzen als die erste Geschäftsführung, so dass sie nie deren Bedeutung und Einfluss erlangten.63

2.4 Die Spektren der Friedensbewegung

Wie von Brand, Büsser und Rucht als Merkmal sozialer Bewegungen definiert, wurde auch die Friedensbewegung von „sozialstrukturell identifizierbaren Gruppen“ getragen. Die Einteilung der verschiedenen Gruppen und Organisationen in größere Spektren ist in der Forschung nicht einheitlich. Dies ist zum einen in der Heterogenität der in der Friedensbewegung engagierten Gruppen begründet, deren einziges gemeinsames Ziel in der Verhinderung der Nachrüstung bestand. Zum anderen existierten auch innerhalb der einzelnen Gruppen häufig verschiedene Strömungen, was eine Einordnung zusätzlich erschwert.

Eine erste Annäherung an die Spektren der Friedensbewegung bietet Günther Schmid mit seiner, an organisatorischen Kriterien orientierten, Einteilung in „Alte und Neue Linke“, „Christen und Pazifisten“ und „Ökologie- und Alternativgruppierungen“.64 Diese grobe Unterscheidung greift jedoch bei einer eingehenden Beschäftigung mit der Friedensbewegung zu kurz, da sie beispielsweise sozialdemokratische und kommunistische Kräfte unter „Alte und Neue Linke“ zusammenfasst. Eine differenziertere Einteilung nimmt Thomas Leif vor. Als Spektrum definiert er „informelle, politisch oder weltanschaulich motivierte Zusammenschlüsse, die auf der Grundlage gemeinsamer, theoretischer Fundamente und Organisationseinbettung, verwandter Praxisfelder, sowie Grundorientierungen und Forderungen zu gemeinsam vertretenen Beschlüssen und Forderungen kommen.“65 Da Leif zudem (als einziger in der Fachliteratur) das Abstimmungsverhalten im wichtigsten Gremium der Friedensbewegung, dem Koordinationsausschuss, berücksichtigt, kann seine Einteilung als die am besten durchdachte angesehen werden.66

Leif arbeitet sechs Spektren der Friedensbewegung heraus: Die Christen, die Unabhängigen, das KOFAZ-Spektrum, die Sozialdemokraten, die Grünen sowie die Sonstigen.67 Unter sonstige Gruppen subsumiert Leif einige Organisationen und Initiativen, die keinem bestimmten Spektrum zugeordnet werden können, wie den Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), einen Zusammenschluss von über 300 Umweltinitiativen, sowie die von der FDP abgespalteten Liberalen Demokraten und Jungdemokraten. Die fünf erstgenannten Spektren bildeten das „Herzstück der Friedensbewegung“68. Jedes Spektrum wurde durch eine einflussreiche Gruppe repräsentiert, die auch bei den Aktionskonferenzen und im Koordinationsausschuss die Position des Spektrums vertrat.

Für die Christen war dies die evangelische Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste (ASF), die sich durch die Vorbereitung der ersten Großdemonstration im Oktober 1981 in der Friedensbewegung profilierte und innerhalb des nicht sehr homogenen, aber starken christlichen Blocks eine leitende Funktion einnahm. Komplettiert wurde das christliche Spektrum durch weitere evangelische Gruppen sowie die katholische Friedensorganisation Pax Christi, die ökumenisch zusammenarbeiteten.

Das Spektrum der Unabhängigen wurde durch die Bundeskonferenz Unabhängiger Friedensgruppen (BUF), einen Zusammenschluss der vielfältigen autonomen Friedensinitiativen, welche die Basis der Friedensbewegung in der Bundesrepublik bildeten, vertreten.69 Hinzu kamen andere unabhängige Gruppen wie die Initiative „Anstiftung der Frauen für den Frieden“ und der Bundeskongress entwicklungspolitischer Aktionsgruppen (BUKO).

Ein besonders organisationsstarker Zusammenschluss wurde innerhalb der Friedensbewegung nach dem Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit (KOFAZ) benannt. Das KOFAZ koordinierte die Arbeit von der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) nahestehenden Organisationen und publizierte deren wesentliche Forderungen. Dem 1974 gegründeten Komitee gehörten führende Funktionäre der DKP und ihrer Bündnisorganisationen wie der Deutschen Friedensunion (DFU), der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) an. Durch das KOFAZ, die DFG-VK, die VVN-BdA und andere ihr nahestehende Organisationen war die DKP, obwohl sie selbst kein Mitglied im Koordinationsausschuss stellte, dennoch im zentralen Gremium der Friedensbewegung vertreten und konnte so den Kurs der Bewegung entscheidend beeinflussen.70

Erhebliche finanzielle und auch organisatorische Unterstützung erhielt die DKP von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) der DDR und der sowjetischen KPdSU, die auf diese Weise die westdeutsche Friedensbewegung in ihrem Sinne zu lenken versuchten. Der „Krefelder Appell“ vom 15./16. November 1980, der sich ausschließlich gegen westliche Atomraketen richtete und bis Ende 1983 den sogenannten „Minimalkonsens“ der Friedensbewegung bildete, war Ausdruck des DKP-Einflusses und damit auch des Einflusses aus Ost-Berlin und Moskau.71 Da Parteien und Organisationen mit kommunistischem Hintergrund in der Bundesrepublik jedoch keinen großen Zuspruch fanden und keine parlamentarische Macht hatten, versuchte die SED die Grünen für ihren „Friedenskampf“ gegen die westliche Sicherheitspolitik zu instrumentalisieren, was ihr aber letztlich nicht gelang.72

Das Spektrum der Sozialdemokraten wurde durch Positionen der Jungsozialisten (Jusos) und linker Sozialdemokraten geprägt. Das Engagement der Jungsozialisten gegen die Nachrüstung war vor allem innerparteilich ausgerichtet, schließlich war der NATO-Doppelbeschluss unter der Kanzlerschaft der SPD initiiert und gefasst worden. Ab Mitte 1983 scherte die SPD auf den Kurs der Friedensbewegung ein, was in den Gegenstimmen der SPD-Bundestagsfraktion zur Nachrüstung am 22. November 1983 Ausdruck fand.73 Weitere Gruppen in diesem Spektrum waren die DGB-Jugend, die – als Organisation politisch unabhängig – mit sozialdemokratischen Grundpositionen in der Sicherheitspolitik übereinstimmte, und die Gustav-Heinemann-Initiative für die Wahrung der Bürger- und Menschenrechte.

Die Bundespartei der Grünen wurde am 13.01.1980 in Karlsruhe gegründet und gehörte mit ihren sicherheitspolitischen Positionen von Anfang an zur Friedensbewegung. Ihre Politik richtete sich an den vier Grundsätzen „umweltbewusst, sozial, basisdemokratisch und gewaltfrei“74 aus. Ihre hervorgehobene Position innerhalb der Friedensbewegung verdankten die Grünen, die auf Aktionskonferenzen nur schwach vertreten waren, ihrem Gewicht als (ab 1983 im Bundestag vertretene) Partei und ihrem Zugang zu den Medien.

2.5 Die Entwicklung der Friedensbewegung

Nach Brand, Büsser und Rucht sind soziale Bewegungen in einen größeren Protestzyklus eingebunden. Auch die Friedensbewegung der 1980er Jahre profitierte in ihrer raschen Entwicklung von Vorläuferbewegungen. Angefangen mit der „Ohne Mich“-Bewegung gegen die deutsche Wiederbewaffnung aus dem Jahr 1950 über die Bewegung gegen die atomare Bewaffnung der Bundeswehr unter dem Motto „Kampf dem Atomtod“ Mitte der 1950er Jahre bis zur Ostermarsch-Bewegung der 1960er Jahre im Zuge der Studentenbewegung gab es in der Bundesrepublik eine Tradition der Friedensbewegung, auf der die „neue“ Friedensbewegung aufbauen konnte.75 So waren die Aktionskonferenzen keine Erfindung der 1980er Jahre; bereits 1968 wurde diese Form der Meinungsbildung in der „Kampagne für Abrüstung“ genutzt.76 Ebenfalls wieder aufgenommen wurden die Ostermärsche, bei denen in den 1980er Jahren Hunderttausende aus Protest gegen die Nachrüstung auf die Straße gingen.77

Zudem konnte die Friedensbewegung auf vorhandene Strukturen und Netzwerke bereits vorher existierender Organisationen zurückgreifen, wodurch sie im Gegensatz zu der Bewegung der 1950er Jahre eine wirkungsvolle außerparlamentarische Koalition aufweisen konnte.78 Weitere Unterschiede zu früheren Bewegungen bestanden in der nie gekannten Anzahl an Aktivisten und Sympathisanten, der parlamentarischen Verankerung im Bundestag und in Landtagen durch die Grünen sowie in einer bisher nicht gekannten Fülle von Aktionen.79

Die Entwicklung der Friedensbewegung bis Ende 1983 lässt sich in vier Phasen einteilen, die durch die Einführung neuer Elemente bestimmt waren, sich aber zeitlich überlappten.80 Den ersten Abschnitt bildete die Diskussionsphase, in welcher der Protest gegen den NATO-Doppelbeschluss inhaltlich und organisatorisch vorbereitet wurde. Die Gegner der Nachrüstung fanden sich in zahlreichen lokalen oder regionalen Veranstaltungen zusammen und formulierten ihre Ablehnung in Aufrufen, mit denen die Friedensbewegung in die Appellationsphase eintrat. Diese Phase begann im Herbst 1980 mit dem ersten und größten Aufruf der Friedensbewegung, dem „Krefelder Appell“, der bis Ende 1983 von rund vier Millionen Bundesbürgern unterzeichnet wurde. Weitere Aufrufe gegen die Nachrüstung, die sich entweder an den „Krefelder Appell“ anlehnten, diesen ablehnten oder verbesserten, schlossen sich an, erzielten aber nicht dessen Wirkung.

Von Juni 1981 an trat die Organisation des Protestes in Großdemonstrationen in den Vordergrund. In der Demonstrationsphase fanden die Aktivitäten der Friedensbewegung erstmals die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit. So beteiligten sich an der ersten Großdemonstration am 10. Oktober 1981 in Bonn etwa 300.000 Menschen; diese Zahl konnte im folgenden Jahr mit 400.000 Menschen noch übertroffen werden.81 Die Wiederaufnahme der Ostermarschtradition mit Abschlusskundgebungen in verschiedenen Großstädten der Bundesrepublik im Jahr 1982 bescherte der Bewegung weiteren Zulauf. Den Höhepunkt des Protests gegen die Nachrüstung bildete eine dezentral angelegte Aktionswoche im Oktober 1983 im Vorfeld der Bundestagsabstimmung über die Stationierung der Atomraketen. Mehr als eine Million Menschen nahmen an den bundesweit stattfindenden Demonstrationen, Menschenketten und Kundgebungen teil.82

Während der Vorbereitung der Aktionswoche war die Friedensbewegung dazu übergegangen, an den Stationierungsorten sogenannte „Aktionen zivilen Ungehorsams“ durchzuführen. Bei diesen friedlich durchgeführten Aktionen, in der Regel Sitzblockaden, handelte es sich nach damaliger Auffassung um strafbare Handlungen, an denen sich die Aktivisten trotz einer zu erwartenden, empfindlichen Sanktion beteiligten; dennoch nahmen insgesamt mehrere tausend Menschen an „Aktionen zivilen Ungehorsams“ teil.83 Beendet wurde die Aktionsphase durch den Stationierungsbeschluss des Bundestages, der eine Zäsur in der Entwicklung der Friedensbewegung darstellte, aber nicht zu ihrer Auflösung führte.84

Auf den „heißen Herbst“ 1983 folgte eine selbst verordnete „Denkpause“85. Um nicht an Bedeutung zu verlieren, suchte die Friedensbewegung nach neuen Zielen und Aktionsformen. Da aber keine Einigkeit gefunden werden konnte, wurde der Minimalkonsens fortgeschrieben mit dem Ziel, die Durchführung der Stationierung zu verhindern bzw. den Abbau der aufgestellten Raketen zu erreichen. In der Folgezeit kam es zu einer starken Dezentralisierung des Engagements; bis zum Herbst 1986 fanden keine zentralen Großdemonstrationen mehr statt. Wie bereits zuvor gab es Ostermärsche und „Aktionen zivilen Ungehorsams“.86 Als Massenbewegung konnte die Friedensbewegung nur noch mit den Ostermärschen auf sich aufmerksam machen, doch sank hier die Beteiligung von 1984 bis 1987 stetig von bundesweit rund 450.000 Teilnehmern auf 150.000 bis 200.000 Teilnehmer.87 Auch die Präsenz an den Stationierungsorten ging zurück;88 eine Ausnahme bildete nur Hasselbach im Hunsrück, wo die Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen der regionalen Friedensinitiative in diesem Zeitraum sogar anstiegen. In Hasselbach fand daher am 11. Oktober 1986 die erste Großdemonstration der Friedensbewegung seit dem Stationierungsbeschluss statt, an der sich mehr als 150.000 Menschen beteiligten (vgl. Kapitel 4). Danach veranstaltete die Friedensbewegung nur noch eine Großdemonstration am 13. Juni 1987 in Bonn, bei der sie etwa 100.000 Menschen mobilisieren konnte.89

2.6 Der INF-Vertrag von Dezember 1987 als Endpunkt der Friedensbewegung

Die 1981 aufgenommenen Verhandlungen zwischen den USA und der UdSSR über die Mittelstreckenraketen führten sechs Jahre später zu einer Vereinbarung über deren Abrüstung: dem INF-Vertrag. In dem Vertrag, den der amerikanische Präsident Ronald Reagan und der Generalsekretär der KPdSU Michail Gorbatschow am 8. Dezember 1987 in Washington unterzeichneten, einigten sich die beiden Supermächte auf die Vernichtung ihrer Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen und verpflichteten sich, zukünftig auf den Besitz dieser Systeme zu verzichten.90 Die Liquidierung der Mittelstreckenraketen, und damit der im Zuge der Nachrüstung in der Bundesrepublik stationierten Pershing II und Marschflugkörper, musste spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages erfolgt sein.91 Zudem unternahmen beide Seiten im INF-Vertrag erstmals den Versuch, strenge Inspektionsverfahren und damit vertrauensbildende Maßnahmen einzuführen.92

Durch den INF-Vertrag fiel die Bedrohung, aufgrund derer sich die Friedensbewegung gebildet hatte, weg; das im Minimalkonsens formulierte Ziel der Friedensbewegung, die Rücknahme der Nachrüstung, war Wirklichkeit geworden.93 Zwar arbeitete der Koordinationsausschuss noch bis 1989 weiter und formulierte Forderungen nach noch weitreichenderer Abrüstung, doch fanden Veranstaltungen der Friedensbewegung in den folgenden Jahren immer weniger Aufmerksamkeit und Zuspruch.94 Außerdem hatte, wie von Brand, Büsser und Rucht als ein weiteres mögliches Szenario für das Ende sozialer Bewegungen formuliert, mit dem Einzug der Grünen in den Bundestag 1983 eine Institutionalisierung des Anliegens begonnen. Der INF-Vertrag zwischen den USA und der Sowjetunion und die damit verbundene Abrüstung der atomaren Mittelstreckenraketen markierten letztlich den Endpunkt der Friedensbewegung.

Anmerkungen

  1. Die Unterscheidung zwischen „alten“ und „neuen“ sozialen Bewegungen war Ende der 1980er Jahre Gegenstand von Forschungskontroversen, da keine allgemein akzeptierte und eindeutige Definition der „neuen sozialen Bewegungen“ existierte. Vgl. hierzu Leif, strategische (Ohn-) Macht, 5; Wasmuht, 25.
  2. Vgl. Schmid, Friedensbewegung, 7.
  3. Zwei weitere anerkannte, aber weniger ausführliche Definitionen finden sich bei Rammstedt, 130 und Raschke, 77. Eine ähnliche Definition wie die von Brand/Büsser/Rucht findet sich bei Wasmuht, 23 f.
  4. Vgl. Brand/Büsser/Rucht, 35 ff. Die folgenden Zitate in Kapitel 2.1: ebd.
  5. Vgl. Kommuniqué der Sondersitzung der Außen- und Verteidigungsminister der NATO vom 12. Dezember 1979 in Brüssel, Abs. 6 – 11.
  6. Vgl. Neuman, 118 – 121; Schleker, 24; Schmitt, 84.
  7. Vgl. Kommuniqué der Sondersitzung der Außen- und Verteidigungsminister der NATO vom 12. Dezember 1979 in Brüssel, Abs. 7.
  8. Vgl. Magenheimer, 111; Schleker, 161.
  9. Vgl. Brand/Büsser/Rucht, 207 f.
  10. Janning, 37.
  11. Brand/Büsser/Rucht, 208.
  12. Schmid, Sicherheitspolitik,40 ff.
  13. Vgl. ebd., 43 f.; Brand/Büsser/Rucht, 208.
  14. Vgl. Janning, 37 f.
  15. Vgl. Schleker, 26 f.
  16. Vgl. Duve, 7 – 11.
  17. Vgl. Leif, Friedensbewegung, 10 – 21.
  18. Vgl. Roth, 70 f.
  19. Leif, Friedensbewegung, 301.
  20. Vgl. ebd., 254.
  21. Ebd., 252.
  22. Vgl. ebd., 249 f.
  23. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.05.1984.
  24. Vgl. Leif, Friedensbewegung, 59.
  25. Vgl. Leif, Entscheidungsgremien, 54.
  26. Vgl. Leif, Friedensbewegung, 24 f.
  27. Vgl. ebd., 236 – 240.
  28. Vgl. EZA, 97/1184. Erst am 17. Dezember 1989 löste sich der KA zugunsten des neuen „Netzwerks Friedenskooperative“ auf.
  29. Vgl. Leif, Friedensbewegung, 125.
  30. Vgl. ebd., 129 f.
  31. Vgl. ebd., 132 f.
  32. Vgl. Leif, strategische (Ohn-) Macht, 104.
  33. Vgl. Schmid, Friedensbewegung, 23.
  34. Leif, strategische (Ohn-) Macht, 27.
  35. Für weitere Einteilungen der in der Friedensbewegung vertretenen Gruppen vgl. Linn, Friedensbewegung, 141; Rödiger, 14 – 20.
  36. Vgl. Leif, Friedensbewegung, 26 – 29.
  37. Leif, strategische (Ohn-) Macht, 32. Für die folgende Beschreibung der Spektren der Friedensbewegung vgl. Leif, strategische (Ohn-) Macht, 32 – 53.
  38. Vgl. Linn, Friedensbewegung, 143.
  39. Vgl. Baron, Kalter Krieg, 52 – 59.
  40. Vgl. ebd., 264; Linn, DKP, 13 – 16; Ploetz/Müller, 13.
  41. Vgl. Baron, Kalter Krieg, 263 – 267. Für eine ausführlichere Darstellung des Einflusses auf die Friedensbewegung von Seiten der DDR und der UdSSR vgl. Ploetz/Müller, 277 – 354. Für eine ausführliche Darstellung der (versuchten) Einflussnahme auf die Grünen vgl. Baron, Kalter Krieg, 135 – 262.
  42. Vgl. Ploetz/Müller, 13 f.
  43. Zitiert nach Baron, Kalter Krieg, 141.
  44. Vgl. Rödiger, 7 f.; Linn, Friedensbewegung, 133 f.
  45. Vgl. Leif, Friedensbewegung, 162.
  46. Vgl. Linn, DKP, 22 – 25.
  47. Vgl. Cooper, Friedensbewegung, 77.
  48. Vgl. Linn, Friedensbewegung, 134.
  49. Vgl. Janning, 43. Für die folgende Beschreibung der vier Phasen der Friedensbewegung vgl. Janning, 43 – 46.
  50. Vgl. Schmitt, 14.
  51. Vgl. Cooper, Peace Movements, 215.
  52. Vgl. Schmitt, 15.
  53. Vg. Wasmuht, 219.
  54. Janning, 48.
  55. Vgl. ebd., 48 ff. Eine Neuerung bildete die Volksbefragung der Friedensbewegung zur Europawahl, an der im Juni 1984 mehr als fünf Millionen Bundesbürger teilnahmen.
  56. Vgl. Cooper, Peace Movements, 215; Leif, strategische (Ohn-) Macht, 3.
  57. Vgl. Janning, 50.
  58. Vgl. Schmitt, 14.
  59. Vgl. INF-Vertrag, Art. I.
  60. Vgl. ebd., Art. IV.
  61. Vgl. ebd., Art IX – XII; Schleker, 57.
  62. Der Anteil, den die Friedensbewegung an dieser Entwicklung hatte, ist nicht konkret zu bemessen. Thomas Leif, der sich als einziger Autor dazu äußert, ist der Ansicht, dass der Abschluss des INF-Vertrags und die Entspannung des Ost-West-Konflikts von der Friedensbewegung befördert wurden (vgl. Leif, strategische (Ohn-) Macht, 244).
  63. Vgl. Cooper, Peace Movements, 215; Leif, strategische (Ohn-) Macht, 3; Schmitt, 14.